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Spielgemeinschaften

Hier findet ihr alles, um eine Spielgemenschaft zu gründen, zu erweitern, zu verkleinern oder aufzulösen.

 

! FRISTEN !

Fristen für die Gründung und Veränderung einer Spielgemeinschaft:

HV-Spielbetrieb: Eingang Antrag bis spätestens 01.04. eines Jahres

Kreis-Spielbetrieb: Eingang Antrag bis spätestens 01.06. eines Jahres

 

Eine Auflösung ist nur zum Ende einer Saison (30.06.) möglich. Der Antrag muss frühzeitigbeim HV eingehen.

 

Zu den Anträgen:

FAQ Spielgemeinschaften

1. Für die Gründung oder den Neueintritt in eine Spielgemeinschaft ist die ausgefüllte Gesamtschuldnerische Haftung jedes Vereins nötig. Zusätzlich muss das Formular "Gründung SG" bzw. "Veränderung SG", sowie ein SEPA-Mandat im Online-Antragsprozess hochgeladen werden.

2. Ein Verein kann mit einer oder mehreren Altersklassen, oder der gesamten Handballabteilung mit einem anderen Verein in eine Spielgemeinschaft eintreten.

3. Ein Verein kann Mitglied mehrerer Spielgemeinschaften sein. Jedoch nicht mit denselben Altersklassen des selben Geschlechts. 

4. Eine Jugendspielgemeinschaft oder Spielgemeinschaft kann nur dann gegründet werden, wenn es vorher keine SG oder JSG gab. Beispiel: Verein X und Verein Y spielen mit der gesamten Jugend in einer JSG. Nun wollen beide Vereine mit der gesamten Handballabteilung in einer HSG spielen. Dafür muss vorher die JSG aufgelöst werden.

5. Für die Auflösung einer SG ist der Beschluss/die Bestätigung aller teilnehmenden Vereine Notwendig.

6. Alle Anträge müssen über das Online-Antragsverfahren zunächst beim HVW eingehen und werden dann zur Kenntnisnahme an den zuständigen Kreis weitergeleitet und gehen dann ins Genehmigungs-Verfahren.

Weitere Fragen können den entsprechenden Merkblättern entnommen werden.