Aufgaben des Schiedsrichterausschusses
Aufgaben des Schiedsrichterausschusses
Der Schiedsrichterausschuss des Handballverbandes Westfalen (SRA) ist zuständig für die Beratung über Schiedsrichterangelegenheiten, die Vorbereitung des Schiedsrichtertages des HVW und die Koordination von Terminen im Schiedsrichterbereich.
Er beschließt die Richtlinien der Schiedsrichterkader für den Spielbetrieb des HVW und setzt die Schiedsrichter im Spielbetrieb des HV Westfalen an.
Dem SRA obliegt ferner im Schiedsrichterbereich die Vorbereitung und Durchführung
- der Festlegung der Ausbildungsinhalte für Aus-/Fortbildung im SR-Bereich.
- der Lehrgänge und Schulungsveranstaltungen für Schiedsrichter im HV-Spielbetrieb,
- der Lehrgänge und Schulungsveranstaltungen für Zeitnehmer / Sekretäre in Kooperation mit den Kreisen.
Der Ausschuss besteht aus dem satzungsgemäß gewählten SR-Wart und dem SR-Lehrwart. Auf Empfehlung des SR-Wartes können zudem weitere Sportkameraden durch das Präsidium des Handballverbandes Westfalen in den SR-Ausschuss berufen werden. Der aktuelle SR-Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen: