Verbandsgericht
Die Rechtsprechung im Bereich des HVW wird von unabhängigen und an keine Weisungen gebundene Rechtsinstanzen ausgeübt. Zuständig bei Berufungen und Beschwerden gegen Urteile des LSA ist Zweit- und Drittinstanzlich das Verbandsgericht (VG). Das VG setzt sich zusammen aus dem vom HV-Tag gewählten Vorsitzenden und mindestens 3 Beisitzern.
Die Rechtsinstanzen entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Weitere Hinweise zum Verfahren beim Einlegen eines Einspruchs sind zu finden unter: Einspruch einlegen (Die Hinweise werden aktuell überarbeitet)
Vorsitzender Verbandsgericht (VG)
Helge Käding
Vorsitzender Verbandsgericht (VG)
Tel. privat: 0178-4523464
Fax: 0571-64565634