Landesspruchausschuss
Die Rechtsprechung im Bereich des HVW wird von unabhängigen und an keine Weisungen gebundene Rechtsinstanzen ausgeübt. Zuständig bei vom HVW verantworteten Spielen ist der Landesspruchausschuss (LSA). Der LSA setzt sich zusammen aus dem vom HV-Tag gewählten Vorsitzenden und mindestens 8, aber höchstens 12 Beisitzern, die verschiedenen Kreisen des HVW angehören müssen. Die Rechtsinstanzen entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Einsprüche bei Spielen der Oberligen, Verbandsligen, Landesligen und bei dem gesamten Jugendspielbetrieb oberhalb der Kreise sind zu richten an den Vorsitzenden des LSA. Weitere Hinweise zum Verfahren beim Einlegen eines Einspruchs sind zu finden unter: Einspruch einlegen
Vorsitzender Landesspruchausschuss (LSA)
Roland Kosik
Vorsitzender Landesspruchausschuss (LSA)
Tel. privat: 02324 / 3 05 86
Handy privat: 015253867179