Kreisspruchausschüsse
Zu dem Kreisspielbetrieb in den 11 Handballkreisen des HVW gehören neben den Kreisligen und den Kreisklassen die sogenannten "Bezirksligen" (pro Kreis je eine Staffel für Männer und Frauen), die von den Kreisen bzw. von mehreren Kreisen in Kooperation betrieben werden. Sofern in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen keine anderslautende Regelung getroffen wurde, ist immer die Rechtsinstanz zuständig, in deren Bereich eine Mannschaft am Spielbetrieb teilnimmt.
Jeder Handballkreis hat seinen eigenen Rechtswart, der für die Beratung in Rechtsangelegenheiten auf Kreisebene zuständig ist – und seinen eigenen Kreisspruchausschuss (KSA). In einigen Kreisen wird die Funktion des Rechtswartes und des KSA-Vorsitzenden von einer Person wahrgenommen.
Einsprüche bei Spielen der Bezirksligen, Kreisligen und Kreisklassen sind zu richten an den jeweils zuständigen Vorsitzenden des KSA: