Einspruch einlegen
Einsprüche bei Spielen der Oberligen, Verbandsligen, Landesligen und bei dem gesamten Jugendspielbetrieb oberhalb der Kreise sind zu richten an den Vorsitzenden des LSA.
Und was ist bei einem geplanten Einspruch genau zu beachten? Alle Informationen sind in den folgenden zwei PDF-Dateien übersichtlich dargestellt.
Die Bankverbindung des HVW, die zur Überweisung der jeweiligen Einspruchsgebühr zu nutzen ist, wird hier aus Sicherheitsgründen ("Phishing") nicht aufgeführt. Sie ist jedoch in der Datei Einspruch Überblick enthalten.