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Erreichbarkeit

Dienstag bis Freitag 10-15:30 Uhr

 

Wartefrist

Ab dem 16.2. bis zum 30.4. erhält man im Erwachsenenbereich auch 2 Monate Wartefrist. (Auch Wechsel mit einem Vertrag)

Der freie Wechselzeitraum für Jugendspieler*innen ist ab dem 15.3. gestartet (Für Spiele im Spieljahr 24/25 gibt es weiterhin noch 2 Monate)

 

Sonderspielrechte Erwachsenenbereich

Ab dem 1.7. gilt das neue Spielrecht!

 

Dennis Kortekamp
Spielausweis- und Lizenzverwaltung
Telefon: 0231 / 999 606 93

Sonderspielrechte Jugendbereich

Gastspielrecht:

Erstverein kann einen/eine Spieler*in an einen Gastverein ausleihen, wenn der Heimverein keine Mannschaft in der Altersklasse gemeldet hat.

Beantragen kann man dieses vom 15.03 bis 30.11.

Doppelspielrecht:

Spieler*innen können gleichzeitig im Heimatverein im Jugend- und Seniorenbereich spielen

Eine Ärtzlichebescheinigung darf max. 3 Monate alt sein.

Beantragen darf man dieses ab den 16.Geburtstag bei Mädchen und den 17.Geburtstag bei Jungs

 

Ab dem 1.7. gilt das neue Spielrecht!

 

 

Anzeige einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (gemäß § 34 Abs. (4), Satz 1 SPO/DHB

Nur gültig für Vereine und Aktive der vier höchsten Spielklassen.

Daten des Aktiven / der Aktiven

Anzeige:

Der vorgenannte Verein sowie der Spieler / die Spielerin zeigen an, dass der der Passstelle angezeigte Vertrag im Sinne des Abschnitts VII der Spielordnung des Deutschen Handballbundes vorzeitig aufgelöst wurde.

Rechte & Pflichten:

Die vorzeitige, einvernehmliche Vertragsbeendigung ist der zuständigen Passstelle unverzüglich anzuzeigen.
In den die Spielberechtigung betreffenden Angelegenheiten, auch für die Berechnung der Wartefristen
als Nicht-Vertragsspieler, ist der Eingang der Vertragsbeendigungsanzeige bei der Passstelle maßgebend (§ 34 Abs. (4) Satz 2).

Unterschriften