Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag 10-15:30 Uhr
Wartefrist
Ab dem 16.2. bis zum 30.4. erhält man im Erwachsenenbereich auch 2 Monate Wartefrist. (Auch Wechsel mit einem Vertrag)
Der freie Wechselzeitraum für Jugendspieler*innen ist ab dem 15.3. gestartet (Für Spiele im Spieljahr 24/25 gibt es weiterhin noch 2 Monate)
Ordnung Pässe
Sonderspielrechte Erwachsenenbereich
Ab dem 1.7. gilt das neue Spielrecht!
Dennis Kortekamp
Spielausweis- und Lizenzverwaltung
Sonderspielrechte Jugendbereich
Gastspielrecht:
Erstverein kann einen/eine Spieler*in an einen Gastverein ausleihen, wenn der Heimverein keine Mannschaft in der Altersklasse gemeldet hat.
Beantragen kann man dieses vom 15.03 bis 30.11.
Doppelspielrecht:
Spieler*innen können gleichzeitig im Heimatverein im Jugend- und Seniorenbereich spielen
Eine Ärtzlichebescheinigung darf max. 3 Monate alt sein.
Beantragen darf man dieses ab den 16.Geburtstag bei Mädchen und den 17.Geburtstag bei Jungs
Ab dem 1.7. gilt das neue Spielrecht!