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2025-03-17 Rückzug von Mannschaften

|   Spielbetrieb

Möglichkeiten sich aus dem Spielbetrieb des HV Westfalen "zu verabschieden", oder sich in eine tiefere Liga einordnen zu lassen.

In den Durchführungsbetsimmungen wird klar dargestellt, wie ein möglicher Rückzug aus dem Spielbetrieb des HV Westfalen bzw. eine Eingruppierung in eine tiefere Klasse gehandhabt werden kann. Bitte beachtet dabei auch das Zeitfenster, vier Wochen vor dem letzten Spieltag der Liga..

Hier sind die relevanten Punkte einmal aufgeführt:

 

5.1       Auf- und Abstiegsregelung

In eine höhere Klasse aufsteigen kann nur die Mannschaft, die auch aufstiegsberechtigt ist. Sollte eine nicht berechtigte Mannschaft einen Aufstiegsplatz belegen, steigt die nächstplatzierte berechtigte Mannschaft dieser Staffel auf. Aufsteigen können nur die erst- oder zweitplatzierten Mannschaften einer Staffel. Die Auf- und Abstiegsregelungen sind gesondert im WH bekannt gegeben worden.

Scheidet ein Verein vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, so wird er auf die Zahl der Absteiger in der jeweiligen Liga angerechnet und kann in der darauffolgenden Runde kein Aufsteiger in diese Leistungsklasse sein. Der Tabellenletzte einer Staffel / einer Liga steigt in jedem Fall ab.

Aus den Handballkreisen gibt es bei den Männern und Frauen sechs Aufsteiger zu den Verbandsligen.

Sind Mannschaften punktgleich, so wird der direkte Vergleich in der Reihenfolge: Punkte, Torfdifferenz herangezogen. Ist auch die Tordifferenz identisch so erfolgt die Wertung nach der höheren Zahl der auswärts erzielten Tore (s.a. §44.1.c DHB-SPO).

Mannschaften, die nicht mehr für die neue Saison gemeldet werden (siehe Punkt 5.2), aber die alte Saison vollständig beendet haben, werden wie Mannschaften, die sich während der Saison vom Spielbetrieb zurückziehen, in der jeweiligen Liga behandelt.

 

 

5.2       Mannschaftsmeldungen für die Saison 2025 / 2026

Vereine, die nach Serienende nicht mehr am HVW-Spielbetrieb teilnehmen möchten, müssen dieses der Spielleitenden Stelle mitteilen. Erfolgt keine Meldung, wird die Mannschaft automatisch der entsprechenden Spielklasse der neuen Serie zugeordnet.

Auf Antrag ist die Eingruppierung einer Mannschaft eine Leistungsklasse tiefer möglich. In diesem Fall wird diese Mannschaft auf die Anzahl der Absteiger ihrer Liga gemäß 5.1 angerechnet.

In beiden Fällen muss die Mitteilung bzw. der Antrag bis spätestens vier Wochen vor dem letzten Spieltag der jeweiligen Liga der Spielleitenden Stelle vorliegen.

 

5.3       Rückzug / Ausschluss

Verzichtet eine Mannschaft durch Zurückziehung vom Spielbetrieb vor dem 1. Januar des Spieljahres wird sie zwar auf die Zahl der Absteiger der jeweiligen Liga angerechnet, sie geht aber zurück in die nächstniedrigere, von ihrem Verein besetzte Spielklasse, sofern der Verein nicht aufgrund einer Pandemie vom Spielbetrieb ausgeschlossen bzw. der Verzicht auf die weitere Teilnahme am Spielbetrieb aufgrund einer Pandemie erfolgt ist. In diesem Fall kann der Verein auf Antrag an das Präsidium in eine Leistungsklasse tiefer eingruppiert werden. Dies gilt bis zum Ende der jeweiligen Saison. 

 

Scheidet eine Mannschaft vom Spielbetrieb aus oder verzichtet eine Mannschaft nach dem 1. Januar des Spieljahres durch Zurückziehung vom Spielbetrieb oder muss eine Mannschaft die Spielklasse gemäß §40 Abs (3) aufgeben, wird sie auf die Zahl der Absteiger der jeweiligen Staffel angerechnet. Sie geht zurück in die nächstniedrigere Spielklasse. 

 

Sollte ein Verzicht auf die weitere Teilnahme am Spielbetrieb der Ligaverbände HBL oder HBF mit dem Antrag auf Einreihung in einer Spielklasse des HVW verbunden sein, entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der TK, ohne dass es zu einer unzumutbaren Benachteiligung anderer Mannschaften führt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Spielklasse besteht nicht. 

 

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