Strafbescheid aufgehoben - Handballverband Westfalen siegt vor Bundessportgericht
Erfolg des Handballverbandes Westfalen (HVW): In dem Einspruchsverfahren gegen einen vom Deutschen Handball-Verband (DHB) verhängten Strafbescheid über 5.000,00 Euro hat die erste Kammer des Bundessportgerichts für den HVW entschieden und den Bescheid aufgehoben.
Hintergrund des auch an der Handballbasis viel beachteten Streits war ein Beschluss des Bundesrates des DHB zur Frauen-Weltmeisterschaft 2017. Demnach war es den Landesverbänden untersagt, während bestimmter Spieltage der WM eigene Spiele auszurichten.
Der HVW hat sich an diesen Beschluss gehalten; in dem von ihm geleiteten Bereich wurde während der „Sperrfrist“ kein einziges Spiel ausgetragen. Anders als in den dem HVW angeschlossenen Kreisverbänden, die aus terminlichen Gründen und fehlender Hallenkapazität einige Jugend- und Kreisligaspiele angesetzt hatten.
Das DHB-Präsidium ahndete dies, indem es gegen den Landesverband HVW eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro verhängte.
Zwar bestätigte die erste Kammer des Bundesportgerichts des DHB, dass der Beschluss ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sei und dass die Landesverbände im Ergebnis für das Fehlverhalten „ihrer“ Kreisverbände haften, allerdings sah sie keine Rechtsgrundlage für eine Bestrafung.
„Es gibt im gesamten Satzungs- und Ordnungswerk des DHB keine Vorschrift, die es unter Strafe stellt, einen Beschluss eines Organs des DHB nicht zu befolgen. Es gilt der Rechtsgrundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz“, so Helge-Olaf Käding, Experte für Handballrecht, der den HVW in diesem Verfahren vertritt.
Das Urteil wird rechtskräftig, sofern der DHB nicht binnen zweier Wochen in Revision geht.