Jugendsprecher – Aufgaben und Rechte
Die Aufgaben und Rechte eines Jugendsprechers sind nicht klar definiert, das heißt für gewählte Jugendsprecher, sie müssen sich mehr oder weniger ihre Aufgaben selbst suchen. Allerdings gibt es Oberpunkte die die Aufgabenfelder näher beschreiben können.
Aufgaben des Jugendsprechers (JS):
- Ansprechpartner sein
- Jugend repräsentieren
- Bindeglied zwischen Jung und Alt
- Jugendliche Anliegen vertreten und durchsetzen
Rechte des JS:
Je nach Kreis, kann der JS bei Sitzungen, z.B. einer Jugendausschusssitzung anwesend sein und dort die Jugend vertreten. Dafür gibt es zwar, je nach Kreisstruktur, einen JA-Vorsitzenden, aber diesem ist es nicht möglich die passende Bindung zwischen jungen Spielern einzugehen. Kinder und Jugendliche vertrauen sich eher gegenseitig an und erzählen eher Gleichaltrigen ihre Probleme. Dies kann z.B. Stress mit dem Auswahlrainer oder auch private Probleme sein. Ein Jugendsprecher, das nötige Selbstvertrauen besitzt so etwas auszusprechen, fungiert in solchen Situationen als Bindeglied zwischen Jung und Alt.
Wie alt darf ich als Jugendsprecher sein?
Das ist abhängig von der Satzung des jeweiligen Kreises. Grob ist das Alter eines JS um die 20 Jahre, allerdings sollte sie/er das 14. Lebensjahr vollendet haben, um auch Kognitiv zu verstehen, worüber gesprochen wird.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Ansprechpartner sind zunächst die JS im HV-Westfalen. Gerne kannst du mit uns Kontakt aufnehmen und wir helfen dir weiter (Jugendsprecher@handballwestfalen.de).